Bereits vor Pfingsten verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum autonomen Fahren in Deutschland.
Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren will sich Deutschland eine Vorreiterstellung in der neuen Technologie sichern. Am 20. Mai 2021 verabschiedete der Bundestag daher das Gesetz und schafft damit als erstes Land einen Rechtsrahmen. Konkret geht es dabei um den Einsatz von autonomen Fahrzeugen der Stufe 4. Dabei handelt es sich um eine Vorstufe zum „echten“ autonomen Fahren: Das Fahrzeug fährt weitestgehend allein, benötigt allerdings noch einen Fahrer. Der Computer übernimmt also nur über bestimmte Funktionen die vollständige Kontrolle. So soll er bei Gefahr das Auto beispielsweise am Straßenrand zum Stehen bringen.
Die nächste Stufe wären Fahrzeuge, die ganz ohne Fahrer auskommen.
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