Wegen unzulässig hoher Gebühren beim Anrufen des Kundenservices hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Hermes geklagt und eine Anpassung erzwungen.
Um mit dem Kundenservice von Hermes in Kontakt zu treten, mussten Verbraucher bis vor kurzem noch eine kostenpflichtige 01806-Nummer wählen. Hier wurden Gebühren von 20 Cent aus dem Festnetz und bis zu 60 Cent aus dem Mobilfunknetz fällig. Darin sah der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) allerdings einen Verstoß gegen das Verbraucherrecht und klagte gegen die Hermes Germany GmbH. Das Landgericht Hamburg hat der Klage stattgegeben und entschieden, dass derart hohe Kosten für eine Servicenummer nicht zulässig sind.
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