Ein neuer Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung liegt endlich vor und enthält neben höheren Bußgeldern für zu schnelles Fahren auch neue Strafen, die konkret den Lkw-Verkehr betreffen.
Bereits im April 2020 sollte die StVO-Novelle in Kraft treten, wegen eines Formfehlers passierte dies jedoch zunächst nicht. Stark umstritten waren darüber hinaus Fahrverbote, die gemäß der zunächst vorgesehenen Bußgeldregelungen für zu schnelles Fahren verhängt werden sollten. Die Unstimmigkeiten blockierten lange Zeit das Inkrafttreten der neuen Regelungen, die vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer schützen sollte – ein erhoffter Konsens ließ lange auf sich warten.
Die jetzige Einigung wirkt überraschend – Folge „guter Kamingespräche“, wie der Spiegel aus Insiderkreisen erfuhr. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zufolge handele es sich bei der Einigung um einen „sehr fairen Kompromiss“ und es sei letztlich ein einstimmiges Votum der Länder. „Die Verkehrssicherheit ist gestärkt, Verkehrsrowdys werden härter bestraft, aber die Verhältnismäßigkeit der Bußgelder ohne zusätzliche Fahrverbote ist gewahrt.“ Noch vor der Bundestagswahl will man die neue Reform nun auf den Weg bringen.
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