Um bestimmte, vom Gesetz abweichende Vereinbarungen zu treffen, hält in der Praxis jeder Unternehmer im Transportgewerbe eigene, auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnittene AGB vor. Doch inhaltlich schießen einige Unternehmer (meist unbewusst) über das Ziel hinaus und regeln in den AGB unzulässige Klauseln oder hebeln die gesetzlichen Regelungen gänzlich aus. Im Streitfall muss dann ein Gericht entscheiden, wie hier das Amtsgericht Hamburg.

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