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Zoll führt erneut Schwerpunktkontrollen in Paketbranche durch

Veröffentlicht: 14.04.2021
imgAktualisierung: 14.04.2021
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.04.2021
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Zolllogo auf Dienstfahrzeug
© Generalzolldirektion
Im Raum Köln und Bonn wurden mehrere Paket- und Kurierfahrer von Zollbeamten überprüft. Es wurden rund 30 Verstöße, u.a. gegen das Mindestlohngesetz, gezählt.


In der Paket- und Kurierdienstbranche wurde erneut eine größer angelegte Schwerpunktkontrolle durchgeführt.  

Am 13. April haben rund 70 Zollbeamtinnen und -beamte im Auftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Raum Köln und Bonn mehrere Paket- und Kurierdienstleister überprüft. Nach ersten Angaben des Hauptzollamtes Köln wurden 164 Paketfahrer kontrolliert. 

Rund 30 Verstöße registriert

Dabei wurden in 13 Fällen Ermittlungen wegen fehlender bzw. falscher Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen. Die Arbeitnehmerangaben würden nun überprüft und ausgewertet, erst dann ließe sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind, heißt es. In sechs Fällen gab darüber Hinaus Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen.

Ebenso wurde in zehn Fällen eine potenzielle Unterschreitung des Mindestlohns festgestellt. „Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns macht nicht selten eine erneute Prüfung in der Firma notwendig“, erklärte ein Pressesprecher des Zolls. Zwei Personen verfügten bei der Kontrolle nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel bzw. eine Arbeitserlaubnis – gegen sie und den Arbeitgeber wurde vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. 

Regelmäßig kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit u. a. in der Paketbranche, um potenzielle Missstände aufzudecken. Im Raum Osnabrück konnte der Zoll vor kurzem zudem ein größeres Netzwerk von Paket- und Kurierscheinfirmen zerschlagen, bei dem die kontrollierten Firmen über Jahre hinweg Sozialabgabe- und Steuerbetrug betrieben hatten. Aufgrund der anhaltenden Missstände in der Branche fordern vor allem Gewerkschaften solche regelmäßige Kontrollen sowie die Überprüfung der Einhaltung des Gesetzes zur Nachunternehmerhaftung.

Veröffentlicht: 14.04.2021
img Letzte Aktualisierung: 14.04.2021
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna widmet sich am liebsten den Themen E-Commerce-Trends, Leadership und Unternehmertum.

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