Seit Mitte März sind Paketdienste dazu verpflichtet, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Am 18.03.2021 hat sich das Postgesetz geändert. Konkret heißt es nun in § 18a Postgesetz: „Sofern ein Verbraucher die Schlichtungsstelle anruft, sind Anbieter verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.“
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