Gilt der beschlossene Oster-Lockdown auch für die Paketdienste? Wir versuchen uns an einer ersten Bestandsaufnahme.
Nichts Genaues weiß man nicht – So lautet aktuell leider noch die Devise bei einigen Punkten zum aktuellen Corona-Gipfel. Nach Rekordverhandlungen bis in die Nacht hinein, haben sich Bund und Länder auf einen harten Lockdown über Ostern verständigt. Außerdem gibt es in diesem Jahr eine einmalige Ausweitung der Ruhetage. Im Klartext heißt das, sowohl der Gründonnerstag als auch der Karsamstag gelten als Ruhetage und nur bestimmte Unternehmen dürfen an solchen Tagen auch arbeiten. (Ausführlicheres zu dem Thema gibt es in diesem Artikel der OnlinehändlerNews.)
Allerdings ist bislang noch völlig unklar, was genau mit diesen Ruhetagen gemeint ist und wie die Regelungen umgesetzt werden. Beispielsweise dürfen Lebensmittelläden am Karsamstag öffnen, am Gründonnerstag allerdings nicht. Auch wie die Transport- und Logistikbranche mit den aktuellen Beschlüssen umgehen soll, steht aktuell noch in den Sternen. Dürfen Paketdienste an den kurzfristig angesetzten Ruhetagen Sendungen zustellen und abholen? Und wie sollten Online-Händler jetzt reagieren? Müssen sie ihre Lieferzeiten für Bestellungen über Ostern anpassen?
Kommentar schreiben