Verkehrsteilnehmer ärgern sich immer wieder über Paketautos, die Wege und Straßen zuparken. Sieht die StVO hier eine Sonderregelung vor?
Während einer Radtour durch die Heidelberger Innenstadt versperrt ein auf dem Radweg geparkter DHL-Wagen den Weg einer Frau. Beim Umfahren kommt diese im ungünstigen Winkel wieder auf den Bordstein und stürzt schwer, die Folge: ein Oberschenkelhalsbruch. Die herbeigerufene Polizei gibt der Frau die Schuld an dem Unglück und verweist auf die „Sonderrechte“, welche Paketdienste haben, um auf Radwegen parken zu dürfen.
Die Geschichte aus der Rhein-Neckar-Zeitung ist schon einige Jahre her, die Frage allerdings immer noch aktuell: Welche Rechte haben Paketzusteller im Straßenverkehr eigentlich?
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