Der BIEK will nun auf EU-Ebene gegen das neue Postgesetz und damit auch gegen künftige Portoerhöhungen klagen.
Die letzten zwei Portoerhöhungen der Deutschen Post waren rechtswidrig, da die angewendete Berechnungsgrundlage nicht im Postgesetz vorgesehen ist. Für das Porto wurde ein Vergleich mit anderen EU-Staaten vorgenommen. Nun sollen Änderungen im Postgesetz verhindern, dass es noch einmal zu solchen Urteilen kommt. Der BIEK, der unter anderem UPS, Hermes, DPD und GLS vertritt, sieht hierin noch immer eine Verzerrung des Wettbewerbs und will die Sache jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt haben.
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