Die Teilnahme an Schlichtungsverfahren wegen beschädigter Sendungen soll nun verpflichtend werden.
Der große Sprung ist mit den aktuell geplanten Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen nicht möglich. Es ist eher eine Art Mini-Novelle, die an zwei Punkten ansetzt: Zum einen sollen Paketdienste bei Kundenbeschwerden wegen Transportschäden mehr in die Pflicht genommen werden, zum anderen soll die Grundlage für die Portoerhöhung bei der Deutschen Post gemessen an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angepasst werden.
Kommentar schreiben