Auswirkungen für deutsche Händler?
Trotz des Freihandelsabkommen zwischen UK und der EU wird nun aber auch der internationale Handel für deutsche Händler deutlich komplizierter. Wie bereits erwähnt, müssen Verkäufer sich an neue Zollformalitäten und damit mehr Bürokratie gewöhnen. „Die notwendige Zollanmeldung können Händler mit Niederlassung im Vereinigten Königreich selbst vornehmen, dafür brauchen sie eine neue EORI-Nummer. Händler, die über keine Niederlassung in UK verfügen, müssen die Zollanmeldung von einem offiziellen Zollvertreter vornehmen lassen, der als Dritter zwischengeschaltet wird“, schreiben die OnlinehändlerNews dazu in einem ausführlichen Artikel zu den Brexit-Neuerungen.
Auch die beiden Marktplätze Amazon und Ebay haben entsprechende Änderungen vorgenommen. Laut der Tagesschau musste aber Amazon bereits auf die Probleme reagieren und hat Lieferungen von der Insel auf das europäische Festland so weit wie möglich eingeschränkt. Außerdem werden Kunden beim Kauf über die britische Website gewarnt, dass es durch Zölle, Steuern und Importgebühren zu deutlich teureren Preisen kommen kann.
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