Rückschlag für die Deutsche Post: Portoerhöhung voraussichtlich rechtswidrig

Veröffentlicht: 06.01.2021
imgAktualisierung: 06.01.2021
Geschrieben von: Redaktion
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.01.2021
img 06.01.2021
ca. 2 Min.
Briefkasten Deutsche Post
Lutsenko_Oleksandr/Shutterstock.com
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Genehmigung zur Erhöhung des Briefportos aus dem Jahr 2019 als rechtswidrig eingestuft. Verbraucher profitieren davon allerdings nicht.


Die 2019 erteilte Genehmigung der Bundesnetzagentur zur Portoerhöhung hat ein Gericht nun als rechtswidrig eingestuft. Verbraucher werden von dieser Entscheidung allerdings nicht profitieren.

2019 wurde von der Bundesnetzagentur die Genehmigung zur Briefportoerhöhung der Deutschen Post erteilt. Damals wurden die Kosten für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe auf Grundlage der Genehmigung angehoben. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) hat dagegen bereits im November vergangenen Jahres ein Verfahren eingeleitet.

Nun hat sich das Verwaltungsgericht Köln den Forderungen des BIEK angeschlossen und die Entscheidung der Bundesnetzagentur als rechtswidrig eingestuft. Als Grund für die Entscheidung gab das Gericht die mögliche Rechtswidrigkeit der Berechnungsgrundlage für die Portoerhöhung an.

BIEK begrüßt Entscheidung

Der Verband begrüßt die Entscheidung des Gerichts, BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann sagt dazu in einem Statement: „Nun ist es höchste Zeit, dass die Bundesnetzagentur die laufende Portogenehmigung für alle Kunden der Deutschen Post aufhebt. Es ist unerträglich, dass Millionen Kunden überhöhte Briefporti zahlen müssen, obwohl spätestens seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Mai 2020 klar ist, dass auch die laufende Portogenehmigung rechtswidrig ist. Gleichzeitig verdeutlicht der Beschluss, dass eine wettbewerbsfreundliche Novellierung des Postgesetzes dringlicher denn je ist.“

Nur geringe Auswirkungen für die Deutsche Post

Allerdings hat diese Entscheidung nur wenig Auswirkungen für die Deutsche Post, da die Gerichtsentscheidung nur für den gegen die Erhöhung klagenden Verband, also dem BIEK gilt. Dieser kann nun auf eine Rückzahlung des zu viel gezahlten Portos hoffen. Hier zeigt sich der Bonner Logistiker allerdings gelassen, es handele sich lediglich um „Portokosten im niedrigen vierstelligen Bereich”, so die Deutsche Post bei Reuters. Auch Verbraucher profitieren nicht von dieser Entscheidung, da die aktuellen Preise für alle anderen Kunden der Deutschen Post weiterhin Gültigkeit haben.

Veröffentlicht: 06.01.2021
img Letzte Aktualisierung: 06.01.2021
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Redaktion

Redaktion

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben