Die 2019 erteilte Genehmigung der Bundesnetzagentur zur Portoerhöhung hat ein Gericht nun als rechtswidrig eingestuft. Verbraucher werden von dieser Entscheidung allerdings nicht profitieren.
2019 wurde von der Bundesnetzagentur die Genehmigung zur Briefportoerhöhung der Deutschen Post erteilt. Damals wurden die Kosten für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe auf Grundlage der Genehmigung angehoben. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) hat dagegen bereits im November vergangenen Jahres ein Verfahren eingeleitet.
Nun hat sich das Verwaltungsgericht Köln den Forderungen des BIEK angeschlossen und die Entscheidung der Bundesnetzagentur als rechtswidrig eingestuft. Als Grund für die Entscheidung gab das Gericht die mögliche Rechtswidrigkeit der Berechnungsgrundlage für die Portoerhöhung an.
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