Die kontaktlose Übergabe von Paketsendungen bringt ein gewisses Missbrauchsrisiko mit sich. Wer haftet, wenn die Sendung hier nicht ankommt?
In Zeiten von Corona bestellten mehr Leute im Internet. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, haben DHL, DPD und Co. schnell reagiert: Die Übergabe der Sendungen erfolgt bei fast allen Logistikern mittlerweile kontaktlos. Das bedeutet: Klingeln, hinstellen, warten bis der Empfänger rauskommt. Die kontaktlose Übergabe wird dann vom Lieferanten dokumentiert. Wer haftet jetzt aber, wenn der Kunde behauptet, die Ware nicht bekommen zu haben?
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