Frachtguttransporte, deren Maße die zulässigen Abmessungen des § 32 StVZO überschreiten oder die zulässige Länge oder Breite nach § 22 StVO überschreiten, gelten als Groß- bzw. Schwertransporte. Da diese Transporte eine übermäßige Belastung für die Straßen sowie für andere Verkehrsteilnehmer bedeuten, muss ihr Einsatz gesondert geregelt werden.
Groß- und Schwertransporte bedürfen einer vorherigen Genehmigung. In Abhängigkeit von Höhe, Länge und Breite des Fahrzeugs samt seiner Ladung können sogar Begleitfahrzeuge und/oder die Begleitung durch die Polizei erforderlich sein.
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