Das Landgericht Köln hat entschieden: Auch der Deutschen Post ist es nicht erlaubt, Zustellfahrzeuge zu nutzen, ohne dabei Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren.
Die Deutsche Post AG kann sich nicht auf eine Ausnahmeregelung berufen und muss die Lenk- und Ruhezeiten der Mitarbeiter dokumentieren, um Zustellfahrzeuge rechtskonform nutzen zu können. Das entschied gestern, am 15. September 2020, das Landgericht Köln.
Geklagt hatte der Paketverbank BIEK. Wie dieser in seiner Pressemitteilung zum Urteil wissen lässt, seien grundsätzlich alle Transportunternehmen bei Fahrzeugen einer bestimmten Gewichtsklasse zu entsprechenden Aufzeichnungen verpflichtet.
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