Kommen Waren nicht rechtzeitig oder beschädigt an, ist das ein Garant für Frust. Wer soll haften, wer muss den Schaden bezahlen. Nicht selten kommt es zu Gerichtsverfahren, weil die Rechtslage unklar ist oder sich die Parteien (bestehend aus Auftraggeber, Frachtführer oder Versicherung) sich nicht einigen können. Aufgrund der Höhe der Schäden ist das auch nicht verwunderlich.
Die Lieferung von zwölf Kartons mit medizinischen Waren an eine irische Adresse lief etwas schief, denn zwei der Kartons waren durchnässt. Was bei vielen anderen Gütern kaum ein Problem sein dürfte, ist im medizinischen Bereich jedoch lebensbedrohlich. Das Oberlandesgericht (OLG) München schloss sich diesbezüglich der Auffassung eines klagenden Transportversicherers an.
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