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StVO-Novelle: Gibt es einen Kompromiss?

Veröffentlicht: 03.08.2020
imgAktualisierung: 03.08.2020
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 3 Min.
03.08.2020
img 03.08.2020
ca. 3 Min.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)
photocosmos1 / Shutterstock.com
Noch immer haben sich Bund und Länder nicht geeinigt, ob und inwieweit die Regelungen der StVO-Novelle Gültigkeit erlangen können. Für die strittige Fahrverbotsregelung erwägt Scheuer einen Kompromiss.


Damit Neuregelungen der StVO-Novelle doch noch in Kraft treten können, schlägt Andreas Scheuer jetzt eine Kompromiss-Regelung vor. 

Eigentlich ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung Ende April in Kraft getreten. Wegen eines Formfehlers wurde sie jedoch schließlich für nicht wirksam erklärt. Dieser Umstand eröffnete auch die Möglichkeit, das Regelwerk aufgrund kritischer Stimmen anzupassen. Noch immer verständigen sich Bund und Länder, ob und wie die Neuerungen geltendes Recht werden können – eine Einigung ist bislang aber nicht in Sicht.  

Kompromiss für umstrittene Fahrverbotsregelung bei Geschwindigkeitsübertretung 

Nach dem eigentlichen Inkrafttreten der Novelle hagelte es vor allem für eine Regelung in dem überarbeiteten Gesetzeswerk Kritik: So sollten Fahrzeugführer ab einer überhöhten Geschwindigkeit von 21 bis 31 km/h innerorts bzw. 26 bis 41 km/h außerorts den Führerschein abgeben müssen. Dies stieß bei Autofahrern und -verbänden auf Ablehnung, auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) selbst erklärte, dass hier eine Unverhältnismäßigkeit vorliege.

Nun schlug Scheuer den Bundesländern für die umstrittene Regelung einen Kompromiss vor: Nach Informationen des Spiegels solle an den neuen Geschwindigkeitsgrenzen nicht gerüttelt werden. Ein Fahrverbot werde innerorts aber erst dann ausgesprochen, wenn man vor Schulen und Kindergärten geblitzt werde. Außerorts müsse die Fahrerlaubnis abgegeben werden, wenn in Baustellen 26 km zu schnell gefahren werde. Die Bußgelder für zu schnelles Fahren sollen jedoch dann deutlich erhöht werden, derzeit gelten 70 Euro bei mindestens 21 km/h innerorts zu schnell und außerorts 80 Euro ab 26 km/h Geschwindkeitsübertretung. 

ADAC: Differenzierung nach Gefährdungslage ist richtig

Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) empfiehlt nun , den Kompromissvorschlag „nicht reflexartig zu zerreden und damit eine rechtssichere Handhabung zu verschleppen“. So trage dieser ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand zufolge „der Kritik an einer überzogenen Sanktionierung von Autofahrern bei Geschwindigkeitsverstößen Rechnung, ohne das Ziel der StVO-Novelle in Frage zu stellen: Den stärkeren Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer“ und ergänzt: „Die Differenzierung je nach Gefährdungslage ist richtig.“ Die Anhebung der Bußgelder findet der Verband konsequent. 

Radverkehrssicherheit im Blick behalten

Bereits Anfang Juli machte der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) darauf aufmerksam, dass es sinnvoll sei, die strittige Regelung zum Fahrverbot von den übrigen Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung zu trennen.  „Minister Scheuer ist angetreten, den Radverkehr sicherer zu machen“, so ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork. „Ein Formfehler im Gesetzespaket und die überhitzte Debatte um Fahrverbote für Auto-Raser dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass die wichtigen Verbesserungen für den Radverkehr jetzt über Monate zurückgestellt werden. Für die Fahrrad-Sicherheit gibt es einen breiten Konsens in Bund und Ländern. Minister Scheuer und seine LänderkollegInnen müssen das Raserthema im Notfall ausklammern und dafür sorgen, dass die ebenfalls betroffene Fahrradnovelle schnellstens neu verkündet wird.“ 

Veröffentlicht: 03.08.2020
img Letzte Aktualisierung: 03.08.2020
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna widmet sich am liebsten den Themen E-Commerce-Trends, Leadership und Unternehmertum.

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