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Ab 2021: Änderung der Einfuhrumsatzsteuer nach hinten verschoben

Veröffentlicht: 23.07.2020
imgAktualisierung: 23.07.2020
Geschrieben von: Corinna Flemming
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.07.2020
img 23.07.2020
ca. 2 Min.
Flugzeug und Pakate
Andrii Yalanskyi/Shutterstock.com
Der Termin für den Wegfall der Steuerfreigrenze für Produkte aus dem Nicht-EU-Ausland wurde nach hinten verschoben. Grund ist unter anderem die Coronakrise.


Für die Einfuhr billiger Produkte aus dem EU-Ausland muss bald deutlich mehr gezahlt werden. Eine Änderung der Einfuhrumsatzsteuer macht es möglich. Allerdings wurde der Termin nun nach hinten verschoben.

Bisher konnten niedrigpreisige Waren aus Nicht-EU-Ländern relativ billig erstanden werden. Besonders die sogenannten „China-Pakete“ konnten so ohne zusätzliche Gebühren importiert werden. Bald ist damit allerdings Schluss. Die aktuell noch vorherrschende Steuerfreigrenze von 22 Euro, welche besagt, dass erst ab einem Warenwert von 22 Euro die Einfuhrumsatzsteuer anfällt, wird es ab dem kommenden Jahr nicht mehr geben.

Dann muss bereits ab dem ersten Cent die Steuer gezahlt werden. In einem kleinen FAQ dazu schreibt die Deutsche Post als Erklärung: „Die EU Kommission begründet diese Maßnahme damit, dass eine steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern verhindert und die heimische Wirtschaft gestärkt werden soll. Ebenfalls soll durch die Neuerung dem Mehrwertsteuerbetrug Einhalt geboten werden.“

Termin von Januar auf Juli verschoben

Dass diese Regelung ab dem kommenden Jahr gelten wird, ist nicht neu. Allerdings wurde nun nach Informationen des Verbandes Ecommerce Europe die Umsetzung verschoben. Ursprünglich sollte die Steuerfreigrenze bereits ab 1. Januar 2021 wegfallen, der Termin wurde nun auf den 1. Juli 2021 nach hinten gelegt. Der Grund: Neben der Abschaffung des Freibetrags sollen auch weitere Maßnahmen eingeführt werden, wie ein „One-Stop-Shop“-System bei der Mehrwertsteuer.

Das bedeutet aber einen hohen technischen Aufwand, für dessen Umsetzung die Mitgliedstaaten noch nicht bereit sind. Da dann auch noch die Coronakrise dazwischen kam, hat die EU-Kommission auf Wunsch der Mitgliedstaaten eine Verlängerung der Frist vorgeschlagen, die nun am 22. Juli 2020 vom Rat der Europäischen Union beschlossen wurde.

Veröffentlicht: 23.07.2020
img Letzte Aktualisierung: 23.07.2020
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Corinna Flemming

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