Die Bundesländer sollen in Bezug auf Bußgeldbestimmungen und Fahrverbote wieder zu den Regelungen vor der StVO-Reform zurückkehren.
Am 28. April trat die reformierte Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft – sie könnte aber nun unwirksam sein. Das Bundesverkehrsministerium habe aktuell die Landesregierungen aufgefordert, wieder die alten Regelungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. Bußgeldhöhen anzuwenden. Für jene, die bereits von den neuen Strafen betroffen seien, werde bundesweit an einer Lösung gearbeitet, meldet die FAZ.
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