Bayern will das Gesetz zur Auskunftspflicht von Postdienstleistern verschärfen und damit den Drogenschmuggel über den Postweg eindämmen.
Durch die Corona-Pandemie hat sich laut dem Zoll der Drogenhandel zunehmend auf den Postweg verlagert. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich will dem nun ein Ende setzen und hierfür eine Gesetzeslücke schließen. Dafür soll die Auskunftspflicht der Dienstleister über die Sendungsdaten ausgeweitet werden. „In der Anonymität des Internets sind die Täter meist nur schwer zu fassen. Aber auch digital im Darknet bestellte Waren müssen irgendwann ausgeliefert werden. Dann steigen die Ermittlungschancen“, so Georg Eisenreich in einer Meldung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
„Die Ermittler brauchen Zugang zu diesen Daten, was nach geltendem Recht nur begrenzt möglich ist“, erklärt er die aktuelle Gesetzeslücke. „Die Postdienstleister müssen zwar Auskunft geben über die Pakete, die sich gerade bei ihnen befinden. Es gibt aber keine Auskunftspflicht für verdächtige Pakete, die bereits an den Empfänger ausgeliefert wurden.“
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