Viele Personen schützen andere und sich selbst vor einer Verbreitung des Coronavirus durch das Tragen von Masken.
Wer unter anderem im Zuge der Corona-Pandemie eine Maske zum Infektionsschutz trage und dabei am Straßenverkehr teilnimmt, dürfe aber nicht das komplette Gesicht verhüllen – nach wie vor müsse beispielsweise ein Fahrer erkennbar bleiben. Dies teilte aktuell das Innenministerium Mainz mit, wie die Verkehrsrundschau berichtet.
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