Obwohl der Fahrer in der Praxis bei der Beladung des Transportfahrzeuges oft gar nicht anwesend ist, kann er zur Verantwortung gezogen werden, wenn es zu einem Schaden an dem Transportgut kommt. Welche Pflichten hat er, um nicht wegen einer mangelhaften Ladungssicherung zur Verantwortung gezogen zu werden? Nachfolgend ein kleiner Überblick...
Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen, § 412 HGB.
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