Berechtigtes Interesse für Weitergabe ohne Zustimmung
„Nutzen Sie die Sendungsverfolgung, wenn Sie online Pakete bestellen?“ Die Chancen, dass die meisten Online-Shopper diese Frage mit „Ja.“ beantworten, stehen ziemlich gut. Sowohl Händler, Kunden als auch der Transporteur haben ein Interesse daran, dass die Sendungen schnell, sicher und reibungslos ankommen. Durch die Sendungsverfolgung wird die Gefahr von Versandrückläufern und Zustellproblemen verringert (insbesondere bei verderblicher Ware), da sich die Empfänger auf ein Lieferfenster einstellen können.
Vergleichbar mit der Bestellbestätigungs-Mail, die eine gesetzliche Pflicht ist, würde auch die Benachrichtigung zur Sendung den Kunden nicht belästigen. Vielmehr wünschen die meisten Kunden sogar genauere Informationen zur Zustellung ihres Pakets. Es ist daher durchaus denkbar, dass sich die Datenschützer künftig noch von diesen Argumenten überzeugen lassen.
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