Eine Kette des Scheiterns
Scheuer soll sich bei der Vergabe der Mautverträge nicht an das Haushalts- und Vergaberecht gehalten haben. Zum einen hätte das Parlament lediglich einem Vertragsvolumen von zwei Milliarden Euro zugestimmt. Die Mautverträge haben darüber hinaus aber noch weitere Vergütungsbestandteile beinhaltet. Zum anderen wurde mit den Verhandlungen zum finalen Vertrag mit Eventim und der Firma Kasch begonnen, ohne den anderen Bietern die Möglichkeit gegeben zu haben, neue Angebote zu unterbreiten.
Über all dem schwebt weiterhin der große Kritikpunkt, dass Scheuer den Vertrag mit den Mautbetreibern unterschrieben hat, bevor das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gefällt wurde. Dieser Punkt wiegt umso schwerer, da nun bekannt ist, dass die Mautbetreiber angeboten hatten, den Vertrag auch später schließen zu können. Hinzu kommt außerdem eine Vertragsklausel, wonach Deutschland Schadensersatz im Falle des Scheiterns der Maut vor dem EuGH zahlen muss.
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