18 Monate Bewährung: Strafprozess wegen als Scheinselbstständige beschäftigte Paketfahrer

Veröffentlicht: 23.10.2019
imgAktualisierung: 23.10.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.10.2019
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Übergabe von Paketen
Elle Aon / Shutterstock.com
Scheinselbstständigkeit kann böse enden. Diese Erfahrung musste auch ein Paketdienst aus Augsburg machen.


Ein Subunternehmer aus Augsburg wurde wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen verurteilt.

Ein Angestellter arbeitet im Gegensatz zu einem Selbstständigen weisungsgebunden. Ihm wird gesagt, welche Arbeit er wie zu erledigen hat und die dafür benötigten Arbeitsmittel werden bereitgestellt. Ein Selbstständiger muss sich um all das selbst kümmern. Das betrifft auch Sozialabgaben, wie etwa die Beiträge für die Rentenversicherung. Ein Prokurist eines Kleintransportunternehmens und seine Schwester, die als Geschäftsführerin angestellt war, haben sich diese Sozialabgaben für ihre angestellten Fahrer gespart.

„Musterentwurf eines Scheinselbstständigen”

Nun standen der Prokurist und seine Schwester laut einem Bericht der Augsburger Allgemeinen vor dem Strafrichter: Den beiden wird vorgeworfen, Sozialabgaben hinterzogen zu haben. Das Kleintransportunternehmen agierte als Subunternehmen eines großen Paketdienstes. Dieses Subunternehmen stellte wiederum vorrangig Fahrer aus Osteuropa an. Diese unterschrieben Verträge, nach denen sie selbst als Subunternehmer Aufträge erfüllen. Inhalt des Vertrages war auch, dass die Fahrer ihren Status bei der Rentenversicherung klären sollten. Dies tat aber niemand. Die Angeklagten interessierte es aber wohl auch nicht. Bis zu 1,30 Euro erhielten die Fahrer pro ausgeliefertem Paket. Am Monatsende bekamen sie so im Schnitt 2.000 Euro ausgezahlt. Die Angeklagten erhielten von dem Paketdienst wiederum 1,45 Euro pro Sendung gut. Gelohnt hat sich das nur, weil keine Sozialabgaben gezahlt wurden. Der Richter bezeichnete dieses Modell als den „Musterentwurf eines Scheinselbstständigen”.

Unwissen schützt vor Strafe nicht

Der Beschuldigte soll nichts von der Scheinselbstständigkeit seiner Fahrer gewusst haben. „Sonst hätte ich das nicht gemacht”, soll der Angeklagte gesagt haben und beruft sich auf sein Nicht-Wissen. Seine Schwester habe ihm wiederum vertraut. Der Richter hingegen ging hier von Vorsatz aus und verurteilte den Angeklagten zu 18 Monaten, seine Schwester zu 8 Monaten Freiheitsstrafe. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Insgesamt wurden 350.000 Euro hinterzogen.

Veröffentlicht: 23.10.2019
img Letzte Aktualisierung: 23.10.2019
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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