Ein Subunternehmer aus Augsburg wurde wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen verurteilt.
Ein Angestellter arbeitet im Gegensatz zu einem Selbstständigen weisungsgebunden. Ihm wird gesagt, welche Arbeit er wie zu erledigen hat und die dafür benötigten Arbeitsmittel werden bereitgestellt. Ein Selbstständiger muss sich um all das selbst kümmern. Das betrifft auch Sozialabgaben, wie etwa die Beiträge für die Rentenversicherung. Ein Prokurist eines Kleintransportunternehmens und seine Schwester, die als Geschäftsführerin angestellt war, haben sich diese Sozialabgaben für ihre angestellten Fahrer gespart.
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