Dass die Nachunternehmerhaftung künftig auch für die KEP-Branche greifen soll, ist beschlossene Sache – zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzes gibt es derzeit geteilte Auffassungen.
Anfang des Jahres gerieten fragwürdige Arbeitsbedingungen in der Paketbranche ins Visier von Politik und Gewerkschaften: Vor allem Paketboten, die bei beauftragten Subunternehmen beschäftigt waren, würden oftmals keinen Mindestlohn erhalten oder die zulässigen Arbeitszeiten nicht einhalten. Die Lösung: Wer Subunternehmen mit der Auslieferung von Sendungen betraue, müsse auch für die jeweiligen Arbeitsbedingungen bei diesen haften. Mitte September stimmte das Bundeskabinett einem entsprechenden Gesetzesvorhaben zu.
In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales nahmen aktuell verschiedene Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände Stellung zum Gesetzesentwurf, wie die Deutsche Verkehrszeitung und Deutsche Presseagentur berichten.
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