Die Nachunternehmerhaftung wird auf die KEP-Branche ausgeweitet. Das hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch beschlossen und setzt sich damit intensiv für den Schutz der Paketboten ein.
Eine Razzia zu Beginn des Jahres bei verschiedenen Zustelldiensten hatte alarmierende Zahlen zutage gebracht: In ganz Deutschland wurden mehrere Hundert Fälle von Mindestlohnverstößen und Leistungsbetrug festgestellt. Um gegen die Missstände vorzugehen und vorallem die Paketboten künftig besser zu schützen, hat sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für die Ausweitung der Nachunternehmerhaftung auf die KEP-Branche eingesetzt. Diese besagt, dass die großen Paketdienste dafür haften, dass die Subunternehmer, mit denen sie bei der Zustellung zusammenarbeiten, ihre Sozialbeiträge korrekt abführen.
Immer wieder gab es Kritik gegen diese Subunternehmerhaftung, nun wurde sie allerdings vom Bundeskabinett beschlossen und soll für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche sorgen.

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