Uber steht erneut wegen seiner Praktiken vor Gericht. Konkret geht es um Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz.
In Deutschland müssen sich Taxifahrer an das Personenbeförderungsgesetz halten. Werden beispielsweise Mietwagen zur Beförderung von Personen genutzt, so müssen die Beförderungsaufträge am Betriebssitz des Unternehmens eingehen. Außerdem gilt die Rückkehrpflicht: Nach getätigtem Auftrag müssen die Fahrer zum Unternehmenssitz zurückkehren. Damit sollten Taxifahrer geschützt werden. Für diese besteht nämlich durch die Beförderungspflicht ein faktischer Vertragszwang und auch feste Beförderungstarife schränken die Vertragsfreiheit ein. Der Dienst von Uber soll weiterhin gegen diese Regelung aus dem Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Daher klagt nun Beck-Aktuell zu Folge die Taxi Deutschland Servicegesellschaft.
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