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Trotz Anpassung: Erneute Klage gegen Uber

Veröffentlicht: 05.08.2019
imgAktualisierung: 05.08.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
05.08.2019
img 05.08.2019
ca. 2 Min.
Taxi wird mit Handy gerrufen
Rasulov / shutterstock.com
Erneut kündigt sich juristischer Ärger für Uber an: Es geht wieder um die Einhaltung des Personenbeförderungsgesetz.


Uber steht erneut wegen seiner Praktiken vor Gericht. Konkret geht es um Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz. 

In Deutschland müssen sich Taxifahrer an das Personenbeförderungsgesetz halten. Werden beispielsweise Mietwagen zur Beförderung von Personen genutzt, so müssen die Beförderungsaufträge am Betriebssitz des Unternehmens eingehen. Außerdem gilt die Rückkehrpflicht: Nach getätigtem Auftrag müssen die Fahrer zum Unternehmenssitz zurückkehren. Damit sollten Taxifahrer geschützt werden. Für diese besteht nämlich durch die Beförderungspflicht ein faktischer Vertragszwang und auch feste Beförderungstarife schränken die Vertragsfreiheit ein. Der Dienst von Uber soll weiterhin gegen diese Regelung aus dem Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Daher klagt nun Beck-Aktuell zu Folge die Taxi Deutschland Servicegesellschaft.

Aufträge sollen direkt an Fahrer gehen

Einer der Vorwürfe lautet, dass Uber die Aufträge nicht nur an Mietwagenunternehmen vermittelt, sondern auch die Preise festlegt. Außerdem soll nun gerichtlich geklärt werden, ob die Aufträge direkt an die Fahrer vermittelt werden oder den gesetzlichen Umweg über den Unternehmenssitz gehen. „Uber ist eine Vermittlungsplattform für Transportdienstleistungen und wir halten uns konsequent an alle Gesetze und verpflichten auch unsere Partner, sich an alle Regularien zu halten", erklärt ein Sprecher von Uber. Weiterhin benötige Uber als bloße Vermittlungsplattform keine Lizenz und außerdem seien die Partnerunternehmen für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich. Dennoch betont der Konzern, dass die Aufträge direkt beim Mietwagenunternehmen und nicht bei den Fahrern eingingen.

Entscheidung wird noch für 2019 erwartet

Dieter Schlenker, der Chef des klagenden Verbandes sieht das aber anders: „Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen.” Mit einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wird jedenfalls noch in diesem Jahr gerechnet. Das ist nicht der erste juristische Ärger, den Uber wegen dem Personenbeförderungsgesetz hat. Bereits im letzten Jahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Service Uber Black rechtswidrig ist.

Veröffentlicht: 05.08.2019
img Letzte Aktualisierung: 05.08.2019
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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