Deutsche Post ignoriert Widersprüche
Was die Unterstützer der Bürgerinitiative Letzte Werbung besonders stört, ist das Widerspruchs-Management der Deutschen Post: Laut eigenen Angaben haben die Unterstützer Widerspruch gegen den Erhalt der Werbung beim Unternehmen eingelegt. Dieser werde aber ignoriert. Stattdessen werde darauf verwiesen, dass ein Widerspruch nicht nötig sei; ein „Keine Werbung einwerfen”-Aufkleber würde genügen. Grundsätzlich hat die Post damit nicht unrecht: Bei einem solchen Aufkleber darf dann keine Werbung mehr eingeworfen werden. Was aber verkannt wird, ist der Umstand, dass die Empfänger offensichtlich nur diese bestimmte Werbung nicht erhalten möchten.
In diesem Rahmen wird sich der BGH eventuell die Frage stellen, was zumutbar ist: Ist es zumutbar, dass die Deutsche Post bei über 20 Millionen Empfängern einzelne, individuelle Widersprüche akzeptiert? Das würde bedeuten, dass der Postbote beim Austragen stets abfragen müsste, wer im betreffenden Haus genau diese Werbung nicht möchte. Viel mehr könnte es aber auch für den Empfänger zumutbar sein, statt eines allgemeinen Aufklebers, der jegliche Werbung verbietet, einen „Keine Einkauf aktuell Werbung”-Aufkleber am Briefkasten aufzubringen. Dies kann aber dazu führen, dass der Empfänger, wenn er mehrere unliebsame Werbung unterschiedlichster Absender erhält, seinen Briefkasten mit recht vielen Aufklebern „dekorieren” muss.
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