Bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz droht nicht nur eine Abmahnung. Auch Bußgelder können verhängt werden. Hier scheint es nun ernst zu werden.
Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz, die soll es bislang schon in erheblicher Zahl gegeben haben – so berichten etwa die OnlinehändlerNews. Allerdings sieht das VerpackG selbst noch weitere Konsequenzen vor. Abseits der Tatsache, eine systembeteiligungspflichtige Verpackung, die nicht wie vorgeschrieben an einem dualen System beteiligt wurde, einem automatischen Vertriebsverbot unterliegt, kann es auch zu Bußgeldern kommen. Und an dieser Stelle wird es wohl demnächst zu Bewegung kommen. Wie die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister mitgeteilt hat, wurden nun etwa 2.000 Bußgeldverfahren an die zuständigen Behörden der Bundesländer übergeben.
Kommentar schreiben