Ein Fahrzeug steht nach einem Unfall in der Werkstatt und verursacht einen Brand. Haften muss jetzt der Fahrzeughalter.
Der Halter eines Mercedes wird in einen Unfall verwickelt. Sein beschädigtes Fahrzeug wird danach in eine Werkstatt gebracht. Durch die bei dem Unfall aufgetretene mechanische Einwirkung auf die elektrischen Leiter im Frontbereich des Pkw wurden diese beschädigt, was zu einem Kurzschluss führte. In der Folge kam es zu einem Brand in der Werkstatt. Der Bundesgerichtshof urteilte nun, dass der Fahrzeughalter für diesen entstandenen Schaden haften muss. Denn diese seien bei Betrieb entstanden.
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