Wer bei 200 km/h einen Unfall baut, weil er am Informationssystem herumspielt, handelt grob fahrlässig.
Auch wenn es auf Deutschlands Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, gibt es dennoch eine Richtgeschwindigkeit. Diese liegt bei 130 km/h und ist in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung festgehalten. Bei einer höheren Geschwindigkeit nimmt das Unfallrisiko auch beim Idealfahrer zu. Daher sollte der Fahrer gewisse Sachen einfach lassen.
Kommentar schreiben