Eine Anpassung des Zollrechts soll den Steuerbetrug ausländischer Händler verhindern. Ohne vorherigen Datentransfer sollen keine Waren mehr versendet werden können.
Jedes Jahr entgehen dem deutschen Staat mehrere Millionen Euro aufgrund von nicht gezahlten Steuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten. Generell fallen für Waren unter 22 Euro keine Einfuhrabgaben an, Privatsendungen sind sogar bis zu einem Wert von 45 Euro zollfrei. Diesen Umstand machen sich besonders chinesische Händler oft zunutze und deklarieren Sendungen als Geschenke, um keine Abgaben zahlen zu müssen. Mit einer neuen Regelung für den grenzüberschreitenden Handel und speziell für Warensendungen mit geringem Wert, soll diesen Machenschaften jetzt ein Riegel vorgeschoben werden.
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