Die Bedingungen für Paketzusteller sollen sich verbessern: In der Vergangenheit wurden mehrfach Forderungen nach einem Gesetz zur Haftung der KEP-Dienstleister für die Arbeitsbedingungen ihrer Zusteller laut. Jetzt könnte es soweit sein.
Der Koalitionsausschuss einigte sich nun am Dienstag – nach längeren Diskussionen im Vorfeld – auf ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zur Nachunternehmerhaftung. Dieses solle „für Beitragsehrlichkeit, die soziale Absicherung aller Paketzusteller und zugleich für einen fairen Wettbewerb“ sorgen, meldet OnlinehändlerNews.
Vor allem SPD und Gewerkschaften hatten sich seit Anfang diesen Jahres vermehrt dafür eingesetzt, Missständen und „mafiösen Strukturen“ in der Paketbranche per Gesetz entgegenzuwirken. Als Lösung schlugen sie vor, die jeweiligen Auftraggeber von Paketzustellern haftbar zu machen, wenn Mindestlöhne oder Sozialabgaben nicht gezahlt werden würden – wie es auch in der Baubranche üblich sei. Die CDU kritisierte das Vorhaben der SPD zunächst, KEP-Dienstleister machten ihrerseits darauf aufmerksam, dass Prüfungen zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen von Servicepartnern bereits stattfänden. Zuletzt erhöhte sich allerdings der Druck auf die CDU und letztlich beharrte auch der Bundesrat auf eine gesetzliche Regelung zur Subunternehmerhaftung.
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