Aktuell gibt es eine regelrechte Abmahnwelle wegen des „neuen" Verpackungsgesetzes.
Neu ist das Verpackungsgesetz im Grunde genommen nicht: Es hat die seit 1994 bestehende Verpackungsverordnung abgelöst. Bereits laut dem alten Gesetz mussten Unternehmer ihr Verpackungsmaterial bei einem der dualen Systeme lizenzieren. Betroffen sind und waren Verpackungen, die erstmals in Umlauf gebracht werden und beim Verbraucher typischerweise als Müll anfallen. Neu ist lediglich die dazu gekommene Registrierungspflicht: Zusätzlich zur Lizenzierung der Verpackungen, müssen sich systembeteiligungspflichtige Unternehmen bei LUCID registrieren. LUCID ist eine öffentliche, für jedermann einsehbare Datenbank. Grundgedanke ist folgender: Die Verpackungsverordnung hatte einen entscheidenden Nachteil. Es war schwer nachvollziehbar, welche Unternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkamen. Unterm Strich wurde die Entsorgung der nicht-lizenzierten Verpackung durch jene mitgetragen, die ihren Pflichten nachkamen. Diesem unbefriedigenden Ergebnis wird durch LUCID entgegengewirkt.
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