Ein Jaguarfahrer musste sich vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wegen seiner lauten Poserei verantworten.
Dass Sportwagenfahrer gern mit ihrem Auto protzen und posen, ist ein weitverbreitetes Vorurteil. Und wer hat sich als Autofahrer noch nicht aufgeregt, wenn neben ihm ein solcher Sportwagenfahrer an der Ampel ordentlich mit dem Gas gespielt hat, um dann bei dunkelgelb mit quietschenden Reifen davon zu rauschen. Dieses Klischee wird nun laut LTO durch einen Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt wurde, bestätigt: Im Jahr 2016 wurde der Kläger, ein Jaguarfahrer, innerhalb von vier Wochen 14-mal bei der Polizei gemeldet. Dabei ging es stets um eine Lärmbelästigung und vermeidbare Abgasbelästigung durch unnötiges Gasgeben, durchdrehende Räder und laut aufheulende Motorengeräusche.
Unterlassungsaufforderung der Stadt
Aufgrund der vielen Beschwerden erließ die Stadt Mannheim daher eine Unterlassungsaufforderung, so berichtet die LTO weiter. Die Aufforderung stützte die Behörde auf die Straßenverkehrsordnung. Gemäß § 30 StVO sind „bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten”. Das sah der Jaguarfahrer anders und klagte gegen die Aufforderung.
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