Sachsen-Anhalt will seinen Veterinärbehörden mehr rechtliche Handhabe bei der Prüfung von Tiertransporten geben. Das gilt insbesondere für längere Transporte.
Durch einen behördeninternen Erlass erhalten Ämter die Möglichkeit, die Planung und den Ablauf des Transports vorab auf problematische Bedingungen zu prüfen und gegebenenfalls keine Genehmigung auszustellen. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Tierschutz-Beauftragten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König, hervor.
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