Zuerst teilweise Schadensersatz leisten und dann bestreiten, dass es den Schaden überhaupt gab? Klingt unfair und ist es auch, wenn es nach dem Oberlandesgericht Zweibrücken geht.
Grundlage des Urteils war laut der Verkehrsrundschau ein Streit zwischen einem Transportunternehmen und einem Auftraggeber. Das Transportunternehmen sollte unter anderem Goldbarren transportieren. Am Zielort kamen aber zwei weniger als vereinbart an. Der Auftraggeber verlangte daher einen Schadensersatz und das Transportunternehmen zahlte zunächst drei Teilbeträge in Höhe von 150 Euro. Als der Auftraggeber den Rest haben möchte, weigert sich das Transportunternehmen. Vor Gericht bestritt das Transportunternehmen, dass die zwei Goldbarren überhaupt an Bord waren.
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