Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte über den Fall zu entscheiden, dass ein bestreikter Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Prämie versprach, um sie damit vom Streik abzuhalten. Ein Arbeitnehmer, der sein Streikrecht wahrnahm, sah sich gegenüber den Arbeitenden benachteiligt und verklagte den Arbeitgeber.
Der betroffene Betrieb wurde in den Jahren 2015 und 2016 an mehreren Tagen bestreikt. Der Arbeitgeber, der der betriebliche Ablaufstörungen befürchtete, wählte ein probates Mittel und versprach den zum Streik aufgerufenen Beschäftigten Prämien in dreistelliger Höhe pro Tag, sofern sie ihrer Arbeit regulär weiter nachgehen würden. Ein vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter folgte dem Streikaufruf und legte die Arbeit an mehreren Tagen nieder. Im Anschluss klagte er auf Zahlung der Prämien in Höhe von 1.200 Euro.
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