Das neue Verpackungsgesetz, das zum 01. Januar 2019 in Kraft tritt, sieht vor, dass sich alle, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist ab jetzt möglich.
Vier Monate vor dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist das Verpackungsregister LUCID online gegangen. In dem neuen Register, das über die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufrufbar ist, müssen sich alle registrieren, „die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen“. Dies muss nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt bis zum 01. Januar 2019 geschehen.
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