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Stuttgart: Ab 2019 Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge, Lieferverkehr vorerst frei

Veröffentlicht: 13.07.2018
imgAktualisierung: 13.07.2018
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
13.07.2018
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Autos im Stau
<span style="font-size: 8pt;">© Michael von Aichberger / Shutterstock.com</span>
In Stuttgart gilt ab dem 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge. Es gibt aber Ausnahmen.


In Stuttgart gilt ab dem 1. Januar 2019 ein generelles Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge. Anwohner sollen eine Übergangsfrist bekommen.

Diesel-Fahrer bekommen in Stuttgart ab 2019 ein Problem: Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg hat die Einführung eines generellen Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge der Euro-4-Norm und darunter für den 1. Januar 2019 angekündigt. Fahrzeuge der Euronorm 5 werden von dem Verbot vorerst verschont. Die Landesregierung will dies von der Wirkung eines Pakets zur Luftreinhaltung abhängig machen, berichtet Spiegel Online.

188.000 betroffene Fahrzeuge

Aktuell wären 35 Prozent der Diesel-Autos aus der Region Stuttgart vom Verbot betroffen. Von insgesamt 534.573 Diesel-Fahrzeugen in der Region seien 188.163 mit den Euronormen 1 bis 4 registriert. Neben Euro-5-Fahrzeugen seien weitere Ausnahmen vorgesehen: Gewerbetreibende und Lieferdienste sollen zunächst nicht betroffen sein, zudem wird es für Anwohner eine Übergangsfrist bis April geben. Handwerker seien angehalten, ihre Flotten zu erneuern, dürfen aber zunächst weiter auch mit älteren Diesel-Modellen im Stadtgebiet fahren. Die genaue Ausnahmeregelung soll hier noch festgelegt werden. Dauerhafte Ausnahmen werde es für den Lebensmitteleinzelhandel, die Apotheken, Altenheime und Krankenhäuser geben.

Im Februar entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Fahrverbote grundsätzlich erlaubt seien. Nach Hamburg – wo allerdings nur zwei Streckenabschnitte mit einem begrenzten Diesel-Fahrverbot belegt wurden – ist Stuttgart die zweite Stadt, die ein Fahrverbot einführt, diesmal aber geltend für die gesamte Stadt. „Leider war es nicht möglich, Fahrbeschränkungen zu verhindern“, kommentierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Entscheidung laut Logistra. Möglicherweise könnte das Fahrverbot gerichtlich noch verschärft werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab zu verstehen, dass für die geplanten Einschränkungen des Fahrverbots „offensichtlich kein Raum“ sei.

 

Veröffentlicht: 13.07.2018
img Letzte Aktualisierung: 13.07.2018
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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