Unternehmer, die wegen des Lkw-Kartells Ansprüche gegen die Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF oder Scania anmelden wollen, haben dazu noch bis zum 30.05.2018 Gelegenheit. Erst ein Teil aller Unternehmen, die Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell anmelden könnten, haben diese Ansprüche bereits rechtsanhängig gemacht oder dafür die Voraussetzungen geschaffen.
Auch wenn für die EU mit der Rekordstrafe gegen den schwedischen Lkw-Hersteller Scania die Causa „Lkw-Kartell“ abgeschlossen ist, gilt dies nicht für die Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF oder Scania. Denn Unternehmen, die wegen des Lkw-Kartells Ansprüche gegen die Lkw-Hersteller anmelden wollen, haben dazu noch bis zum 30. Mai 2018 die Möglichkeit.
Wie es in der Meldung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) heißt, droht Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen und mehreren Tausend weiteren Firmen, die Lkw besitzen, eine Summe von mehr als zwei Milliarden Euro an Schadensersatz zu entgehen. Demnach hätte erst ein Teil der Unternehmen, die Schadensansprüche gegen das Lkw-Kartell geltend machen können, diese Ansprüche bereits rechtsanhängig gemacht oder dafür die Voraussetzungen geschaffen.
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