Kooperation mit der niederländischen Wettbewerbsbehörde
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, äußert sich zu dem Fall folgendermaßen: „Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass die Hafenschlepper-Unternehmen spätestens seit dem Jahr 2002 bis mindestens 2013 Umsätze und Aufträge in mehreren deutschen Häfen untereinander aufgeteilt haben. Dazu wurden auf Umsätzen basierende Quoten festgelegt, an denen sich die Unternehmen in der Folge orientierten, um sich die Aufträge gegenseitig zuzuweisen.“
Wie es in der Meldung aus Bonn heißt, wurden die Quoten 2000/01 festgelegt, als niederländische Hafenschlepp-Redereien ihre Tätigkeit auf der Elbe und Weser aufgenommen hatten. Es sollen sämtliche bedeutende Schlepp-Redereien an der Aufteilung der Aufträge beteiligt gewesen sein. Da entsprechend auch niederländische Unternehmen in das Kartell involviert waren, arbeitete das Bundeskartellamt eng mit der niederländischen Wettbewerbsbehörde zusammen.
Bei den Unternehmen handelt es sich um die „Fairplay Schleppdampfschiffsreederei Richard Borchard GmbH“, die „Bugsier-, Reederei- und Bergungs GmbH & Co. KG“ und die „Petersen & Alpers GmbH & Co. KG“. Alle Unternehmen sind in Hamburg ansässig. Ans Licht kam das Kartell durch die „Unterweser Reederei GmbH“ sowie dessen Tochtergesellschaft „Lütgens & Reimers GmbH & Co. KG“, weswegen das Bundeskartellamt kein Bußgeld gegen die Unternehmen verhängte. Auch gegen das Unternehmen „Neue Schleppdampfschiffsreederei Louis Meyer GmbH & Co. KG“, das inzwischen aus dem Markt ausgetreten ist, wurde keine Strafe verhängt. Wie man aus Bonn mitteilte, laufen aktuell noch Untersuchungen gegen ein weiteres Unternehmen.
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