Ein Verstoß gegen das die StVO und StVG kann mit Bußgeld und Fahrverbot bestraft werden. Von einem Fahrverbot kann jedoch in Fällen abgesehen werden, wenn ein Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Existenzgefährdung droht. Das dies jedoch nicht ohne Weiteres möglich ist, zeigt das Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen .
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