Zoll bei Geschenksendungen
Die liebsten Verwandten sitzen heutzutage nicht mehr nur im Inland oder EU-Ausland. Auch die USA oder andere ferne Länder sind als Wohnort beliebt. Präsente werden dabei jedoch nach wie vor rege ausgetauscht. Diese müssen in solchen Fällen jedoch durch den Zoll. Das deutsche Zollrecht unterscheidet bei Geschenksendungen aus dem Ausland bei der Berechnung der Zollabgaben nach Warenwert und Art der Sendung.
- Warenwert nicht größer als 45 Euro
Diese sind in den meisten Fällen zollfrei und unterliegen keinem Zollbestimmungen, solange sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch geeignet sind. Besonderheiten gelten dabei für das Höchstmaß des Geschenks bei Kaffee, Tabak, Alkohol und Parfüms.
- Warenwert zwischen 45 Euro und 700 Euro
Bei diesem Wert wird in der Regel ein pauschalisierter Abgabensatz in Höhe von 17,5 Prozent des Warenwertes fällig. Nur bei den typischen Konsumwaren Zigaretten etc. gibt es hingegen feste Werte. Die Pauschale kann jedoch theoretisch abgelehnt werden, womit der normale Zolltarif angewandt würde.
- Warenwert größer als 700 Euro
Bei einem Warenwert von mehr als 700 Euro werden die Einfuhrabgaben nach den Abgabensätzen des Zolltarifs berechnet.
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