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Preisabsprachen bei den Herstellern: Waberer’s reicht Klage ein

Veröffentlicht: 21.07.2017
imgAktualisierung: 21.07.2017
Geschrieben von: Corinna Flemming
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.07.2017
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Lkw Reihe
© Corepics VOF / shutterstock.com
Das Logistikunternehmen Waberer’s hat gegen das Lkw-Kartell Klage eingereicht. Es geht um Preisabsprachen zwischen den großen Herstellern.


Waberer’s ist jetzt gerichtlich gegen das Lkw-Kartell vorgegangen. Über mehrere Jahre hinweg sollen große Lastwagen-Hersteller untereinander Preisabsprachen getätigt und Kunden damit betrogen haben. Das Unternehmen reichte nun Klage beim Landgericht München ein.

Der ungarische Transport- und Logistikdienstleister Waberer’s fordert Schadensersatz. Wie die Verkehrsrundschau jetzt berichtet, hat man gegen das Lkw-Kartell beim Landgericht München Klage eingereicht. Zwischen 1997 und 2011 soll es unter den großen Lastwagen-Herstellern zu Preisabsprachen gekommen sein. In dieser Zeit ließ auch Waberer’s mehrere Tausend Lkw von den involvierten Unternehmen anfertigen. Ob dem Logistikdienstleister dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, muss nun das Landgericht München prüfen. „MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault haben sich insgesamt knapp 14 Jahre über ihre Bruttopreise und die Weitergabe der Kosten für neue Umweltstandards an die Kunden abgestimmt“, erklärte Alex Petrasincu, einer der Anwälte von der Kanzlei Hausfeld, die für das Verfahren von Waberer’s beauftragt wurde.

Geschädigte Unternehmen können sich Sammelklage anschließen

Damit auch kleinere Unternehmen ihre Schadenersatzansprüche gegenüber den Herstellern geltend machen können, ist die Kanzlei Hausfeld für den Rechtsdienstleister Financialright aktiv. Dieser bietet KMU Abtretungslösungen an. Mit einem solchen Modell ist erst vor wenigen Wochen der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) gegen das Lkw-Kartell vorgegangen und hat sich mit Financialright zusammengeschlossen, um die Schadenersatzansprüche von Firmen aus der mittelständisch geprägten Branche zu bündeln. „Angesichts der mit der Anspruchsgeltendmachung verbundenen Kosten und Kostenrisiken empfiehlt sich eine eigene Klage unserer Erfahrung nach im Regelfall erst ab 2000 im Kartellzeitraum erworbenen oder geleasten Lkw“, sagt Petrasincu. Durch die Abtretungslösung können sich die Unternehmen hohe Anwaltskosten sparen.

Veröffentlicht: 21.07.2017
img Letzte Aktualisierung: 21.07.2017
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Corinna Flemming

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