Das Thema Überladung ist im Straßengüterverkehr leider kein unwichtiges. Immer wieder kommt es zu Unfällen, wo die Überladung entweder Grund des Unfalles war oder im Rahmen eines Unfalles zu weiteren Schäden führte. Die Verordnung zur Überladung regelt die entsprechenden Bußgelder für die Überladung bzw. für schlecht gesicherte Ladung bei Lkw.
Allein im Jahr 2014 wurden rund 4,5 Milliarden Tonnen an Gütern über die deutschen Straßen transportiert. Dies stellt eine hohe Belastung für die Straßen dar, sodass die Infrastruktur an den Güterverkehr angepasst werden muss. Das hohe Gewicht der Transporter hat viele engmaschige Wartungen und Reparaturen vor allem der Autobahnen zur Folge. Da das auf Dauer sehr teuer ist, soll die Verordnung zur Überladung sicherstellen, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Zudem soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer durch die Ladungssicherung gewährleistet werden.
Durch die Verordnung zur Überladung soll eine übermäßige Belastung der Straßen verhindert werden. Zudem sind Kraftfahrzeuge, die das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten, auch sicherer unterwegs. Der Sicherheit dient zusätzlich auch noch die Verordnung zur Ladungssicherung. Für diese sind sowohl die Lkw-Fahrer als auch die Verantwortlichen und alle Spezialisten die in den Beladevorgang involviert sind zuständig. Zu der richtigen Ladungssicherung gehört es auch, darauf zu achten, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Eine Überladung kann erhebliche Folgen auf die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer haben. Daher werden im aktuellen Bußgeldkatalog hohe Strafen auf ein Sicherheitsrisiko durch Überladung festgehalten.

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