Berufskraftfahrer sind oft langen und anstrengenden Fahrten ausgesetzt. Dennoch müssen sich Berufskraftfahrer dauerhaft auf den Straßenverkehr konzentrieren. Um das Unfallrisiko für diese Berufsgruppe zu verringern, wurden die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten eingeführt. Der folgende Text klärt auf.
Aufgrund von falsch geplanten Pausen sowie Übermüdung der Kraftfahrer kommt es häufig zu Unfällen im Straßenverkehr. Um das zu vermeiden, wurden die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten eingeführt, die im Arbeitszeitgesetz, Fahrpersonalrecht und Sozialvorschriften in Deutschland festgesetzt sind und die Berufsgruppe der Berufskraftfahrer schützen sollen. In erster Linie sollen sie dem Lkw-Fahrer feste Pausenzeiten gewähren und bestimmen, wie lange sie auf den Straßen unterwegs sein dürfen. Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Berufskraftfahrer mit Fahrzeugen einschließlich einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Gleichermaßen gelten die Lenkzeiten auch für Busfahrer.
Kommentar schreiben