Einschränkungen bei Packstationen und Paketkästen
Zum 15. Mai wird die DHL AGB-Änderungen bei den Empfangs- und Versandoptionen vornehmen. Konkret geht es dabei um die Zustellung an alternative Empfangsorte wie Packstationen. Händler sollten dabei vor allem die neuen Anforderungen bei der Adressierung von Packstationssendungen beachten, andernfalls kann es zu teuren Rücksendungen kommen. Außerdem wird der Logistiker ab Mitte Mai nicht mehr an private DHL-Paketkästen liefern.
Erst Anfang der Woche hat die DHL zusätzlich bekannt gegeben, die Abgabe von unverpackten Retouren an Packstationen einzuschränken. Kunden können ihre Rücksendungen dann nur noch an einer Packstation abgeben, wenn diese Möglichkeit bereits zuvor explizit im Rückgabeprozess ausgewählt wurde.
Stellenabbau und Frust über lange Lieferzeiten
Die DHL Group will das eigene Unternehmen verschlanken und hat im März einen radikalen Stellenabbau angekündigt. Bis Jahresende sollen 8.000 Jobs – rund vier Prozent der Belegschaft – wegfallen.
Die Ankündigung zum Stellenabbau fällt ausgerechnet in eine Zeit, in der sich immer mehr Händler über extrem lange Laufzeiten beim DHL Kleinpaket beschweren. Das neue Produkt, erst zu Jahresbeginn eingeführt, sorgt mittlerweile mit Lieferzeiten von teilweise mehreren Wochen für ordentlich Frust bei den Unternehmen.
Ihr fragt, wir antworten
Diese ganzen Neuerungen und Anpassungen haben bei den Händlern teilweise für Verwirrungen gesorgt. In den vergangenen Monaten haben uns zu verschiedenen Themen zahlreiche Nachfragen erreicht, die wir an die DHL weitergegeben haben. Hier eine Übersicht der FAQ:
Strafgebühr
DHL Kleinpaket
Packstationen
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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