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Post-Ärger? Neues Onlinebeschwerde-Tool ist gestartet

Veröffentlicht: 09.10.2025
imgAktualisierung: 09.10.2025
Geschrieben von: Corinna Flemming
Lesezeit: ca. 2 Min.
09.10.2025
img 09.10.2025
ca. 2 Min.
Frau vor PC mit wütendem Smiley
BiancoBlue / Depositphotos.com
Die Bundesnetzagentur hat ein Online-Tool gestartet, mit dem sich Verbraucher mit nur wenigen Klicks über Zustellprobleme beschweren können.


Fast jeder Verbraucher hat schon einmal Probleme mit den hiesigen Zustellunternehmen gehabt: Verspätete, beschädigte oder gänzlich verlorene Sendungen sind leider keine Seltenheit. Dafür hat die Bundesnetzagentur jetzt den „Mängelmelder Post“ eingeführt, um den Bürgern eine einfache Möglichkeit zu bieten, Probleme bei der Brief- und Paketzustellung oder bei der Bereitstellung von Filialen und Poststationen zu melden.

„Der Mängelmelder Post hilft uns schwerwiegende, anhaltende oder wiederholte Unregelmäßigkeiten bei der Postversorgung schneller zu erkennen. Bei Bedarf können wir dann gezielt behördliche Schritte einleiten“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in der Ankündigung zum neuen Service.

Das Online-Tool steht unter www.bundesnetzagentur.de/post-beschwerde bereit und befindet sich derzeit noch in einer Pilotphase.

Bessere Erkennung von Zustellproblemen

Alle Meldungen aus dem Beschwerdetool fließen direkt in die Datenbank der Bundesnetzagentur ein. Damit will die Behörde langfristig die Qualität und flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen sichern. Monatlich werden außerdem aktuelle Zahlen und Ursachen zu Zustellproblemen veröffentlicht.

In den letzten Jahren wurden regelmäßig Rekorde bei den Beschwerdezahlen über die hiesigen Postleistungen aufgestellt. Im ersten Halbjahr 2025 gingen bereits 22.981 negative Meldungen zu Postdienstleistungen ein – 13,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Zum Vergleich: 2019 lag der Wert noch bei 8.700 Beschwerden.

Einschränkungen der Bundesnetzagentur

Der Mängelmelder dient allerdings ausschließlich der allgemeinen Erfassung von Mängeln und ersetzt keine individuelle Beschwerde bei Postunternehmen, betont die Behörde. Für verloren gegangene oder beschädigte Sendungen müssen Betroffene weiterhin direkt beim jeweiligen Anbieter Ansprüche geltend machen, da die Bundesnetzagentur hier keine rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten hat. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 09.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 09.10.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Corinna Flemming

Corinna Flemming

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Kahle
12.04.2026

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Mein korrekt frankiertes, Längen- Breite-Gewicht und Adresse jeweils korrektes Päckchen vom 31.3.26 wurde aus nicht bekannten Gründen zurück zum Absender geschickt. Multiple Aufkleber beweisen , dass dieses Päckchen Berlin gar nicht verlassen hat . Eine Erklärung fehlt , bis auf den Hinweis, entspricht nicht den Versandbedingungen. Bei Kontrolle durch eine Postfiliale ergab sich kein Mangel, kein Verstoß gegen Grösse , Gewicht , Länge, Breite Oder sonstiges. Ein Päckchen kostet 4.19 €...! Ein scheinbar völlig unseriösen Verhalten ! Erbitte Stellungnahme. , Foto vorhanden.... Mfg Regina Kahle